E. Mit Schreiben vom 13. September 2017 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und ihren Standpunkt bestätigt. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: