Das von ihnen genutzte Objekt sei bald 100 Jahre alt, habe "gierende" Decken und Treppen und entspreche nicht den heutigen Baunormen. Weiter gelte es zu beachten, dass die Rente der Pensionskasse nicht an die Teuerung angepasst werde. Auch aus diesem Grund seien, "im Sinne von mehr sozialer Gerechtigkeit" die bisherigen Eigenmietwerte beizubehalten. D. Die Steuerverwaltung hat sich am 7. September 2017 vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Sie erachtet die Eigenmietwerte als korrekt und verweist im Wesentlichen auf die Stellungnahme der Abteilung Amtliche Bewertung vom 16. Februar 2017.