C. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten am 7. August 2017 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, die Eigenmietwerte auf CHF 11'730.-- für die kantonalen Steuern und auf CHF 13'630.-- für die direkte Bundessteuer festzusetzen, entsprechend den vor dem Steuerjahr 2015 geltenden Ansätzen. Zur Begründung bringen sie vor, dass die von der Steuerverwaltung für 2015 verwendeten Eigenmietwerte an der oberen Grenze des fiktiven Ertragswerts liegen würden. Das von ihnen genutzte Objekt sei bald 100 Jahre alt, habe "gierende" Decken und Treppen und entspreche nicht den heutigen Baunormen.