Darauf antwortete die Steuerverwaltung am 22. Juni 2017, dass sie die Einsprache, wie am 8. Mai 2017 angekündigt, abweisen werde und stellte den entsprechenden Einspracheentscheid für den 11. Juli 2017 in Aussicht (pag. 57). Am 5. Juli 2017 ging ein weiteres Schreiben der Rekurrenten bei der Steuerverwaltung ein, mit dem sie den definitiven Rückzug der Einsprache erklärten (pag. 58). Schliesslich wies die Steuerverwaltung mit Entscheiden vom 11. Juli 2017 die Einsprache vollumfänglich ab (pag. 66-59). Wie im Vorabdruck vom 8. Mai 2017 angekündigt, erhöhte sie die Eigenmietwerte