Daraufhin erklärten die Rekurrenten mit Schreiben vom 30. Mai 2017, dass sie die Einsprache betreffend grundsätzlicher Höhe der Eigenmietwerte zurückziehen würden, ersuchten indes um eine Überprüfung derselben im Zusammenhang mit einer als Estrich genutzten Mansarde (pag. 55). Mit einem weiteren Brief an die Steuerverwaltung vom 19. Juni 2017 annullierten die Rekurrenten den am 30. Mai 2017 erklärten Rückzug (pag. 56). Darauf antwortete die Steuerverwaltung am 22. Juni 2017, dass sie die Einsprache, wie am 8. Mai 2017 angekündigt, abweisen werde und stellte den entsprechenden Einspracheentscheid für den 11. Juli 2017 in Aussicht (pag.