Aus dem beigelegten Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide geht hervor, dass die Steuerverwaltung die Eigenmietwerte sowohl bei den kantonalen Steuern als auch bei der direkten Bundessteuer gegenüber den Veranlagungsverfügungen um jeweils CHF 2'150.-- zu erhöhen gedachte (pag. 45-43). Daraufhin erklärten die Rekurrenten mit Schreiben vom 30. Mai 2017, dass sie die Einsprache betreffend grundsätzlicher Höhe der Eigenmietwerte zurückziehen würden, ersuchten indes um eine Überprüfung derselben im Zusammenhang mit einer als Estrich genutzten Mansarde (pag.