42-39) orientierte die Steuerverwaltung die Rekurrenten mit Schreiben vom 8. Mai 2017 darüber, dass sie beabsichtige, die Einsprache abzuweisen (pag. 46). Aus dem beigelegten Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide geht hervor, dass die Steuerverwaltung die Eigenmietwerte sowohl bei den kantonalen Steuern als auch bei der direkten Bundessteuer gegenüber den Veranlagungsverfügungen um jeweils CHF 2'150.-- zu erhöhen gedachte (pag.