B. Am 20. Mai 2016 erhoben die Rekurrenten Einsprache "gegen die Erhöhung des Eigenmietwertes" (pag. 37). Aus einer beigefügten Berechnung (pag. 36) geht hervor, dass die Rekurrenten den Marktwert der von ihnen genutzten Liegenschaft auf rund CHF 186'000.-- veranschlagen (ohne Land). Der amtliche Wert von CHF 274'700.-- und die daraus abgeleiteten Eigenmietwerte seien somit zu hoch. Am 14. März 2017 nahm die Abteilung Amtliche Bewertung das fragliche Grundstück in Augenschein. Gestützt auf deren Stellungnahme (pag. 42-39) orientierte die Steuerverwaltung die Rekurrenten mit Schreiben vom 8. Mai 2017 darüber, dass sie beabsichtige, die Einsprache abzuweisen (pag.