In der Steuererklärung 2015 deklarierten die Rekurrenten für die erwähnte Liegenschaft einen reduzierten Eigenmietwert von CHF 10'750.-- mit der Begründung, sie würden eine Mansarde nicht nutzen (Akten Vorinstanz, pag. 21). Mit Verfügungen vom 20. Mai 2016 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Jahr 2015 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 83'813.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 95'563.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt (Akten Vorinstanz, pag.