betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2015 den Akten entnommen: A. Das Grundstück E.________ Gbbl. Nr. 1________, befindet sich seit dem 6. August 2014 (Grundbucheintrag) im Gesamteigentum von C.________ und D.________. Zugunsten von A.________ und B.________ (Rekurrenten) ist zugleich ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht im Grundbuch eingetragen worden. In der Steuererklärung 2015 deklarierten die Rekurrenten für die erwähnte Liegenschaft einen reduzierten Eigenmietwert von CHF 10'750.-- mit der Begründung, sie würden eine Mansarde nicht nutzen (Akten Vorinstanz, pag.