1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen und der Eigenmietwert pro 2015 der Stockwerkeinheit B.________ Gbbl. Nr. ________-002 von CHF 16'260.-- auf CHF 14'920.-- reduziert. Der Abzug für Fahrkosten wird von CHF 8'932.-- auf CHF 8'592.-- reduziert. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.