Der Antrag auf Zulassung der Kosten für das private Fahrzeug für Fahrten zwischen D.________ und Bern ist demnach abzuweisen und zudem sind der Abzug für das Fahrrad von CHF 120.-- sowie derjenige für die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels von CHF 220.-- zu streichen. Dies führt zur Reduktion der Fahrkosten von CHF 8'932.-- auf CHF 8'592.--.