Das Schreiben des Präsidenten der Steuerrekurskommission vom 28. März 2018 hat auch die Frage enthalten, wofür der Rekurrent noch Kosten für ein Fahrrad von CHF 120.-- und für die Benützung des öffentlichen Verkehrs von CHF 220.-- deklariert habe (Formular 6, pag. 31). Mit dem geltend gemachten Abzug für das private Fahrzeug für 220 Arbeitstage sei bereits das volle Pensum abgedeckt. Der Rekurrent hat in seiner Stellungnahme vom 3. April 2018 ausgeführt, dass der Gebrauch von Fahrrad und öffentlichem Verkehr mit kurzfristigen Einsätzen ausserhalb von Bern zusammenhänge.