5.3 Von den Berufskosten sind die Spesen zu unterscheiden. Im Gegensatz zu den Berufskosten fallen diese während der Arbeitszeit an und sie entstehen regelmässig im Rahmen eines konkreten dienstlichen Auftrags (Bosshard/Mösli, Der neue Lohnausweis, Das Handbuch für die Praxis, 2007, S. 92), auch werden sie vom Arbeitgeber und nicht von der steuerpflichtigen Person selbst getragen.