7 Der bisherige Eigenmietwert bei den kantonalen Steuern wird von CHF 16'260.-- auf 29 CHF 14'920.-- (abgerundet) und bei der direkten Bundessteuer von CHF 19'070.-- auf 15 CHF 17'500.-- (abgerundet) reduziert, was in diesem Punkt zu einer Gutheissung von Rekurs 15 und Beschwerde führt. 15 15 15 5. Hinsichtlich des Abzugs für Fahrkosten hat der Rekurrent CHF 11'736.-- geltend gemacht, 1998 während ihm die Steuerverwaltung CHF 8'932.-- gewährt hat.