Der Bundessteuer-Eigenmietwert von CHF 17'160.-- (Wert ohne Doppelgarage) entspreche 70 % des Marktwerts, womit einerseits der gesetzlich geforderte Mindestwert des Bundessteuer-Eigenmietwerts und anderseits das Erfordernis der die Nicht-Überschreitung des Marktwerts erfüllt sei. Die Ausführungen der Steuerverwaltung wurden zusammen mit einer anonymisierten Version der Aufstellung der Vergleichsobjekte dem Rekurrenten zur allfälligen Stellungnahme zugestellt. Der Rekurrent hat sich dazu in seiner Stellungnahme vom 26. März 2018 nicht geäussert.