Für die Gemeinde B.________ hätten genug Vergleichsobjekte zur Verfügung gestanden (20 vermietete Stockwerkeinheiten und 19 vermietete Einfamilienhäuser), woraus sich rechnerisch neue Mietwertfaktoren von 82 % für die kantonalen Steuern und 96 % für die Bundessteuer ergeben hätten. Nach einem Vergleich mit den umliegenden Gemeinden seien die Faktoren schliesslich auf 81 % bzw. 95 % festgelegt worden. Entscheidend sei, dass der Bundessteuer-Eigenmietwert nicht über dem Marktwert