Darin führt die Steuerverwaltung aus, dass der Protokollmietwert auf den Verhältnissen der Jahre 1993-1996 beruhe. Weil sich der Markt ständig ändere, sei ein Instrument zur Anpassung an die jeweilige Marktentwicklung nötig. Hierfür diene der sogenannte Mietwertfaktor. Dieser werde für die bernischen Steuern jeweils um 14.5 % tiefer als für die Bundessteuer festgelegt, um der von Art. 25 Abs. 2 StG geforderten massvollen Besteuerung des Eigenmietwerts Rechnung zu tragen. Für die Gemeinde B.__