4.8 Die Steuerverwaltung hat in der Vernehmlassung ausgeführt, dass sie aufgrund von Untersuchungen der letzten Jahre und gestützt auf umfangreiches Datenmaterial der Abteilung Amtliche Bewertung die Anpassung der Mietwertfaktoren für die Gemeinde B.________ vorgenommen habe. Am 15. November 2017 hat der Präsident der Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung aufgefordert, ihre Vernehmlassung mit einer Darlegung der Methodik der Bestimmung der Mietwertfaktoren zu ergänzen, was die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 22. Januar 2018 gemacht hat. Darin führt die Steuerverwaltung aus, dass der Protokollmietwert auf den Verhältnissen der Jahre 1993-1996 beruhe.