Die Steuerverwaltung ist berechtigt, die Mietwertfaktoren jährlich anzupassen nfoblatt der Steuerverwaltung zur generellen Mietwertanpassung 2015, abrufbar unter: , Rubriken "Steuern / Ratgeber / Publikationen / Beilage 'info'"). Dabei kann sie sich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts stützen. Dieses hielt bereits in einem Entscheid aus dem Jahr 1999 fest, dass der Mietwertfaktor "aufgrund von Mietzinserhebungen für jede Veranlagungsperiode neu bestimmt wird" (VGE 20484 vom 18.2.1999, in BVR 1999 S. 285 ff.