-9- 4.7 Wie in E. 4.2 hiervor ausgeführt, orientiert sich der Eigenmietwert am Marktwert, was nach einer gewissen Zeit eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der Mietwertfaktoren der einzelnen Gemeinden erforderlich macht, weil sich die Marktverhältnisse im Lauf der Zeit verändern. Einige Kantone sehen für die Anpassung der Eigenmietwerte eine Indexierung oder fixe Intervalle vor, in anderen ist ein Beschluss der Regierung oder gar des Parlaments notwendig (vgl. Zusammenstellung in: Die Besteuerung der Eigenmietwerte, Ziff.