4.6 Die vorstehende Tabelle weist den Protokollmietwert aus, der mit den bereits erwähnten Mietwertfaktoren zu multiplizieren ist, die für jede Gemeinde einzeln festgelegt werden (E. 4.2 am Schluss; die Mietwertfaktoren sind abrufbar unter: , Rubriken "Steuern / Steuererklärung / Eigenmietwert / Mietwertanpassung 2015"). Diese wurden per 2015 für B.________ erhöht. Dazu ist folgendes zu bemerken.