Werden die angefochtenen Mietwertfaktoren auf die von der Delegation vorgenommenen Korrekturen angewendet, so ergibt sich eine Anpassung des Eigenmietwerts auf CHF 14'923.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 17'502.-- bei der direkten Bundessteuer. Die Delegation ist der Auffassung, dass diese Eigenmietwerte im Jahr 2015 grundsätzlich erzielbar waren. Die Prüfung der angefochtenen Mietwertfaktoren gehörte nicht zur Aufgabe der Delegation, sie erfolgt im Rahmen des Entscheids der Steuerrekurskommission.