-8- Gemäss den Feststellungen in Ziff. 1 ist nach Auffassung der Delegation die Anzahl Raumeinheiten bei der Stockwerkeinheit von 9.3 auf 8.8 und beim Stammgrundstück auf Null zu reduzieren. Hingegen sind weder an der Benotung noch am wirtschaftlichen Alter Korrekturen erforderlich.