Er ist mit Holzlatten in der Art von Kellerabteilen in zwei Hälften je für eine Stockwerkeinheit unterteilt und wie erwähnt nur von aussen über die Steintreppe zugänglich. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass kein Estrich als Abstellraum vorhanden ist und der Raum von der Stockwerkeinheit des Rekurrenten nur über die Aussentreppe zwei Stockwerke tiefer erreichbar ist, erachtet die Delegation die Bewertung mit 0.8 RE als nicht in Einklang mit den Gegebenheiten. Dieser Mehrzweckraum ist nicht zu bewerten und die 0.8 RE sind zu streichen. Die Parkplatzfläche ist mit 25 m2 richtig aufgenommen worden. 1.3 Benotung