-6- genmietwerts grundsätzlich noch überprüfbar und allenfalls abänderbar (VGE 21194 vom 15.7.2002, in BVR 2003 S. 6 E. 3d). 4.4 Zur Abklärung der Verhältnisse ist ein Augenschein durchgeführt worden (vgl. Sachverhalt Bst. J). Die Delegation der Steuerrekurskommission ist in ihrem Protokoll über den Augenschein vom 5. März 2018 zu folgenden Feststellungen und Schlüssen gelangt: Feststellungen und Schlüsse 1. Feststellungen Die Delegation hat die Liegenschaft besichtigt und dabei folgende Feststellungen gemacht: 1.1 Die Liegenschaft im Allgemeinen