Der Mietwertfaktor besteht aus einem für kantonale Steuern und direkte Bundessteuer unterschiedlichen Prozentsatz der Protokollmietwerte; die Umrechnung des massgebenden Protokollmietwerts auf diese Prozentsätze ergibt den Eigenmietwert, wobei dieser jeweils auf die nächsten CHF 10.-- abgerundet wird. Für die hier interessierende Gemeinde B.________ hat die Steuerverwaltung den Mietwertfaktor im Steuerjahr 2015 auf 81 % für die Kantons- und Gemeindesteuern und auf 95 % für die direkte Bundessteuer festgelegt (abrufbar unter: , Rubriken "Steuern / Steuererklärung / Eigenmietwert / Mietwertanpassung 2015";