VGE 100 2009 325 vom 5.7.2012, in NStP 2012 S. 77 ff. E. 2.2). Des Weiteren werden die Eigenmietwerte aufgrund periodischer Erhebungen der aktuellen Mietzinse von der Steuerverwaltung periodisch der Mietzinsentwicklung angepasst; die Anpassung erfolgt, indem für die einzelnen Gemeinden aufgrund der Erhebungen Mietwertfaktoren festgelegt werden, womit der Marktsituation Rechnung getragen wird. Der Mietwertfaktor besteht aus einem für kantonale Steuern und direkte Bundessteuer unterschiedlichen Prozentsatz der Protokollmietwerte;