Amtlicher Wert"). Der derart verfeinerte Protokollmietwert einer Liegenschaft basiert damit auf den Verhältnissen, wie sie sich auf dem Immobilienmarkt des gesamten Kantons während der Bemessungsperiode präsentiert haben (vgl. Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Bern, Ausgabe März 2009/2016, S. 5 f., abrufbar unter: , Rubriken "Steuerverwaltung / Publikationen / Wegleitungen / Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften"; VGE 100 2009 325 vom 5.7.2012, in NStP 2012 S. 77 ff.