-5- nach Gebäudeart, Bauqualität, Komfortstufe, Wohn- oder Geschäftslage sowie Verkehrslage. Weiter wird dem wirtschaftlichen Alter der Liegenschaft Rechnung getragen sowie die Nutzungsart und das Niveau der Mieten der Standortgemeinde berücksichtigt (vgl. Ziff. 2.1.5 f. und Tabellen 3.1, 3.2, 3.5 und 3.8 der Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen vom 11.8.1997, abrufbar unter: , Rubriken "Steuern / Steuererklärung / Amtlicher Wert").