4.2 Im Kanton Bern basiert die Festsetzung der Eigenmietwerte auf den so genannten Protokollmietwerten, die im Verfahren betreffend die amtliche Bewertung der Grundstücke durch die Abteilung Amtliche Bewertung ermittelt werden (VGE 100.2009.325 vom 5.7.2012, in NStP 2012 S. 77 ff. E. 2.2). Der Protokollmietwert wiederum ist namentlich von der Benotung der Liegenschaft und der Anzahl ihr zugewiesener Raumeinheiten abhängig (VGE 100 2013 88/89 vom 13.1.2014, E. 2.1).