K. Die Steuerverwaltung hat sich zum Augenscheinprotokoll nicht geäussert. Der Rekurrent hat mit Schreiben vom 3. April 2018 mitgeteilt, dass er keine Anmerkungen zum Augenscheinprotokoll habe. Hinsichtlich der Fahrkosten bringt er vor, dass das Fahrrad und der öffentliche Verkehr zur Teilnahme an kurzzeitigen Projektmeetings ausserhalb des Raumes Bern genützt würden. Die Poolfahrzeuge zu nutzen sei nicht opportun durch die Beschränkung der Anzahl, deren Verfügbarkeit und die jeweiligen Standorte. Fahrten zwischen D.________ und Bern würden mehrmals in der Woche stattfinden, jedoch sei die Möglichkeit nicht gegeben, die Fahrten mit machbarem Aufwand zu belegen.