Gleichzeitig hat der Präsident der Steuerrekurskommission den Rekurrenten aufgefordert, nähere Angaben zu den geltend gemachten Fahrkosten und zur Berechnungsweise der Beträge zu machen. Es sei nicht ersichtlich, wofür der Rekurrent zusätzlich das Fahrrad und den öffentlichen Verkehr in Anspruch nehme, wenn er für 220 Arbeitstage, also das gesamte Pensum den Gebrauch des Privatwagens angebe. Auch lasse sich aus den Bestätigungen des Arbeitgebers nicht schlüssig ableiten, wie viele Fahrten von D.________ nach Bern oder umgekehrt im Jahr konkret erforderlich seien und aus welchen Gründen er von der Möglichkeit, ein Geschäftsfahrzeug zu benutzen, keinen Gebrauch mache.