__ Gbbl. Nr. ________-002. Auftragsgemäss hat die Delegation und insbesondere der beauftragte Sachverständige aufgrund des Augenscheins sowie der vorhandenen Unterlagen die Grundlagen der amtlichen Bewertung resp. der für die Festlegung des Eigenmietwerts massgeblichen Werte überprüft. Ihre Erkenntnisse hat sie in einem Protokoll schriftlich festgehalten. Dieses wurde der Steuerverwaltung und dem Rekurrenten am 28. März 2018 eröffnet. Gleichzeitig hat der Präsident der Steuerrekurskommission den Rekurrenten aufgefordert, nähere Angaben zu den geltend gemachten Fahrkosten und zur Berechnungsweise der Beträge zu machen.