D. Mit Schreiben vom 6. Juli 2017 hat der Rekurrent Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beanstandet erneut die Festlegung der Fahrkosten und des Mietwerts. Bezüglich letzterem sei festgehalten worden, dass die bisherigen Renovationen den amtlichen Wert des Grundstücks nur unwesentlich zu beeinflussen vermöchten. Daher sei die pauschale Anhebung des Eigenmietwerts nicht gerechtfertigt, weshalb er auf dem bisherigen Betrag von CHF 16'260.-- zu belassen sei. Hinsichtlich der Fahrkosten beantragt er einen Abzug in der Höhe von CHF 10'980.--.