B. Der Rekurrent erhob mit Schreiben vom 5. Februar 2017 Einsprache und verlangte die Reduktion des Mietwerts entsprechend der in den Vorjahren geltenden Höhe sowie die Festlegung des Abzugs für Fahrkosten gemäss seiner Deklaration. C. Im Einspracheverfahren hielt die Steuerverwaltung an den Eigenmietwerten gemäss den Veranlagungsverfügungen fest und reduzierte die Fahrkosten auf CHF 7'700.--. Entsprechend wies sie mit auf den 11. Juli 2017 vordatierten Einspracheentscheiden die Einsprache ab.