6. Die Beschwerde pro 2011 wird abgewiesen. 7. Der Rekurs pro 2012 wird abgewiesen. 8. Die Beschwerde pro 2012 wird abgewiesen. - 14 - 9. Der Rekurs pro 2013 wird abgewiesen. 10. Die Beschwerde pro 2013 wird abgewiesen. 11. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 900.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 12. Es werden keine Parteikosten gesprochen.