6.2 Wie im Vorjahr 2008 haben die Rekurrenten in den Steuererklärungen 2009 bis 2013 bloss den vorgedruckten Eigenmietwert der von ihnen selbst genutzten EG-Wohnung von CHF 9'350.-- (Kanton) bzw. CHF 10'910.-- (Bund) deklariert (vgl. Formulare 7 der Steuererklärungen 2009-2013; Steuerdossier, pag. 4, 24, 42, 60, 77), obwohl sie die OG-Wohnung weiterhin unentgeltlich ihrem Sohn überlassen haben. Anders als im Jahr 2008 haben die Rekurrenten in den Jahren 2009 bis 2013 jedoch darauf verzichtet, die Veranlagungsbehörde über die unentgeltliche Überlassung mündlich und/oder schriftlich zu informieren.