Dies obwohl in der Steuererklärung 2008 bloss der vorgedruckte Eigenmietwert der selbst genutzten EG-Wohnung deklariert worden ist und sich darin keine Hinweise auf zwei Wohnungen und die unentgeltliche Überlassung der OG-Wohnung befunden haben (vgl. Formular 7 der Steuererklärung 2008; Steuerdossier, pag. 106). Die damalige Vertreterin der Rekurrenten, die E.________ Treuhand, hat die Veranlagungsbehörde jedoch offenbar mündlich und schriftlich darüber informiert, dass die Rekurrenten im Steuerjahr 2008 auf einen Mietzins verzichtet hätten, da ihr Sohn in diesem Jahr eine Weiterbildung begonnen habe (vgl. Schreiben der E.________ Treuhand vom 18.7.2016; Steuerdossier, pag.