Die Frist für die Nachsteuerfestsetzung wird betreffend das Steuerjahr 2009 per 31. Dezember 2024 enden, für die nachfolgenden Steuerjahre je um ein Jahr später. Unter diesen Umständen war die ZVB/N gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, das vorliegende Nachsteuerverfahren zurück bis zum Steuerjahr 2009 einzuleiten und durchzuführen.