D. Letztmals mit Einspracheverfügung vom 15. Dezember 2016 legte die ZVB/N die von den Rekurrenten geschuldeten Nachsteuern für die Steuerjahre 2009 bis 2013 bei den Kantonsund Gemeindesteuern auf einen Betrag von CHF 6'725.90 und bei der direkten Bundessteuer auf einen Betrag von CHF 783.40 fest. Dabei ging die ZVB/N im Wesentlichen davon aus, dass eine Überlassung der Liegenschaft oder von Liegenschaftsteilen an einen nahen Verwandten zur unentgeltlichen Nutzung, der Eigennutzung durch den Eigentümer gleichgestellt und als Gebrauchsleihe zu qualifizieren sei.