__ Treuhand namens und im Auftrag der Rekurrenten mit Schreiben vom 22. September 2016 Stellung. Sie erklärte sich mit der Berechnung der Nachsteuern einverstanden, sei aber weiterhin der Ansicht, dass keine neuen Tatsachen vorliegen würden, welche die ZVB/N berechtigen würde, diese auch einzufordern. Dass sich im Wohnhaus zwei Wohnungen befänden, müsste der Veranlagungsbehörde bekannt gewesen sein. Immerhin seien bis ins Jahr 2007 Mieteinnahmen deklariert worden. Obschon (in den Jahren 2009 bis 2013) keine Angaben zu den Mieteinnahmen gemacht worden seien, erachtet die E.________ Treuhand die Angaben als vollständig und genau.