Hierbei führte die E.________ Treuhand aus, in den Jahren 2008 bis 2013 seien für die an den Sohn vermietete OG-Wohnung keine Mieterträge auf dem Formular 7 deklariert worden, da tatsächlich keine Mieterträge erzielt worden seien. Sie habe jedoch die veranlagende Steuerexpertin mündlich und schriftlich darüber informiert, dass die Rekurrenten auf die Miete verzichtet hätten, nachdem ihr Sohn im Jahr 2008 eine Weiterbildung begonnen habe. Bei diesem Sachverhalt handle es sich nach Ansicht der E.________ Treuhand um eine Vorzugsmiete.