Am 23. Februar 2016 meldete die Veranlagungsbehörde der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (fortan ZVB/N), dass in den Steuerperioden 2008 bis 2013 keine Mieterträge der an den Sohn damals vermieteten OG-Wohnung besteuert worden seien. Auf Grund dieser Meldung leitete die ZVB/N mit Schreiben vom 20. Juni 2016 das Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren gegen die Rekurrenten ein (Verfahrens-Nr. ________). Die Rekurrenten, damals vertreten durch die E.________ Treuhand, nahmen mit Schreiben vom 18. Juli 2016 hierzu Stellung. Hierbei führte die E.________