zur Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ vereinigt wurde, sowie die Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ mittels Schenkung auf seinen Sohn. Letzterer räumte den Rekurrenten ein Wohnrecht an der EG-Wohnung zulasten der neu vereinigten Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ ein.