__ (Rekurrenten) wohnen bis heute in diesem Wohnhaus, das in zwei Wohnungen unterteilt ist, wobei sie die Erdgeschosswohnung (fortan EG-Wohnung) bewohnen und die Obergeschosswohnung (fortan OG-Wohnung) bis ins Jahr 2014 an ihren Sohn "vermieteten". Bis und mit dem Steuerjahr 2007 erhielten die Rekurrenten für die Vermietung der OG-Wohnung einen Mietzins, ab dem Steuerjahr 2008 liessen sie ihren Sohn unentgeltlich in der OG-Wohnung wohnen. Im Jahr 2014 übertrug der Rekurrent die Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________, die zusammen mit den Liegenschaften C.________ Gbbl. Nrn. ________ und ________ zur Liegenschaft C.__