A. A.________ war bis ins Jahr 2014 Alleineigentümer der Liegenschaften C.________ Gbbl. Nrn. ________, ________, ________ und ________ in D.________. Auf der Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ befand sich ein Wohnhaus. A.________ und seine Ehegattin B.________ (Rekurrenten) wohnen bis heute in diesem Wohnhaus, das in zwei Wohnungen unterteilt ist, wobei sie die Erdgeschosswohnung (fortan EG-Wohnung) bewohnen und die Obergeschosswohnung (fortan OG-Wohnung) bis ins Jahr 2014 an ihren Sohn "vermieteten".