-4- Die auf der Aktivseite aufgeführten Darlehen an die Genossenschafter C.________ AG und B.________ wurden erst im Jahr 2013 gewährt und offensichtlich aus dem Verkaufserlös der Liegenschaft finanziert. Weil die Steuerverwaltung das dem Genossenschafter B.________ gewährte Darlehen von CHF 403'000.-- als simuliert und damit als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt hatte, entfernte sie dieses für die Steuerbilanz aus den Aktiven und reduzierte auf der Passivseite das Eigenkapitel durch eine sogenannte Minusreserve in gleicher Höhe auf CHF 630'054.--.