Offenbar wegen technischer Probleme wurden die Einspracheentscheide am 11. April 2017 noch einmal eröffnet (pag. 158-155). Nachdem die Rekurrentin mit Schreiben vom 22. Mai 2017 (pag. 159) erklärt hatte, dass sie keine Unterlagen zur Steuerveranlagung 2013 erhalten habe, wurden die Einspracheentscheide vom 11. April 2017 mit Schreiben vom 30. Mai 2017 (pag. 160) noch einmal eröffnet (vgl. Ziff. 2/h der Vernehmlassung der Steuerverwaltung).