Aus den ebenfalls mit 10. Januar 2017 datierten "Bemerkungen zur definitiven Schlussabrechnung" (pag. 150-146) geht hervor, dass die Steuerverwaltung ein Darlehen in der Höhe von CHF 403'000.--, das die Rekurrentin dem Genossenschafter B.________ gewährt hatte, mangels ausreichender Sicherheiten als simuliert, und damit als geldwerte Leistung, betrachtete. Offenbar wegen technischer Probleme wurden die Einspracheentscheide am 11. April 2017 noch einmal eröffnet (pag.